Warum unser Fruchtaufstrich nicht Marmelade* heißt
Nach der Konfitürenverordnung dürfen als „Marmelade“ nur Fruchtaufstriche aus Zitrusfrüchten bezeichnet werden (zum Beispiel: Orangenmarmelade). Folglich dürfen wir unsere Fruchtaufstriche nicht “Marmelade“ nennen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe "Marmelade", "Fruchtaufstrich"oder auch "Konfitüre" jedoch synonym verwendet. Das heißt unser Fruchtaufstrich sieht aus wie „Marmelade“, wird oft „Marmelade“ genannt und schmeckt auch wie „Marmelade“.